Transparenz ist uns wichtig. Auf dieser Seite finden Sie unseren Behandlungsvertrag, der die Grundlage unserer gemeinsamen Zusammenarbeit bildet. Bitte lesen Sie ihn vor Ihrem ersten Termin aufmerksam durch.
Behandlungsvertrag
Ich erkläre mich hiermit einverstanden, dass die von mir angegebenen Kontaktdaten für an mich gerichtete Informationen (Terminbestätigung, Terminerinnerungen) von der Praxis für die genannten Zwecke verarbeitet und genutzt werden dürfen.
1. Wirtschaftliche Aufklärung
Die Behandlung erfolgt auf Grundlage einer gültigen ärztlichen Heilmittelverordnung gemäß Heilmittel-Richtlinie. Die Verordnung mit Diagnoseschlüssel und Behandlungsintervallen wird in der Patientenakte dokumentiert.
Abrechnung
Für eine transparente Abwicklung arbeiten wir mit einem externen Abrechnungszentrum zusammen:
opta data finance GmbH
Berthold-Beitz-Boulevard 514
45141 Essen
opta data ist zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Ihre Daten werden gemäß BDSG und DSGVO vertraulich behandelt.
Zuzahlung GKV-Versicherte
Sie verpflichten sich, die gesetzlich vorgesehene Eigenbeteiligung nach Rechnungsstellung zu zahlen.
Ihr Eigenanteil beträgt 10 € plus 10 % der Therapiekosten Ihrer Heilmittelverordnung.
Ergänzende Leistungen über die Verordnung hinaus werden als Selbstzahlerleistung erbracht und nicht von der Krankenkasse übernommen.
Terminvereinbarung und Ausfallhonorar
Vereinbarte Termine sind für beide Seiten verbindlich. Bei Zuspätkommen ist keine Verlängerung möglich.
Termine, die nicht wahrgenommen werden können, sind spätestens 24 Stunden vorher abzusagen.
Unterbleibt die rechtzeitige Absage, verpflichtet sich die Patientin/der Patient, ein Ausfallhonorar zu zahlen. Die Höhe des Ausfallhonorars bemisst sich nach den Einnahmen, die der Praxis durch den ausgefallenen Termin entstanden wären – bei gesetzlich Versicherten entspricht dies der erstattungsfähigen gesetzlichen Vergütung, bei Privatpatienten und Selbstzahlern dem vereinbarten Behandlungspreis.
Dem Patienten steht es frei, nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
2. Patientenaufklärung
Die ärztliche Aufklärung über Diagnose, Art, Durchführung, Risiken und Erfolgsaussichten erfolgt grundsätzlich durch den verordnenden Arzt oder Heilpraktiker.
Die therapeutische Heilmittelbehandlung ersetzt keine ärztliche Beratung oder Diagnosestellung.
Die Haftung der Praxis richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die Praxis uneingeschränkt; im Übrigen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Alle relevanten Behandlungsinhalte werden in Ihrer Patientenakte dokumentiert, die für mindestens 10 Jahre aufbewahrt wird.
3. Vertragsschluss und Vertragsbeendigung
Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und gilt für alle Erst- und Folgeverordnungen. Sie können den Vertrag jederzeit mündlich ohne Angabe von Gründen beenden.
Die Praxis kann den Vertrag beenden, wenn:
- empfohlene Maßnahmen abgelehnt werden
- falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden
- Ihre Lebensführung die Therapieziele verhindert
- Zahlungen ausstehen
Änderungen müssen in Textform (z. B. E-Mail) vereinbart werden.
Ergänzende Dokumente
Vor Vertragsschluss können Sie Einsicht in die Datenschutzinformation über die Verarbeitung Ihrer Patientendaten nehmen.